Allgemeine Geschäftsbedingungen
der intermedix Deutschland GmbH, Koblenz

A. Allgemeine Vertragsbedingungen

Zwischen den Vertragschließenden – im Folgenden wird intermedix Deutschland GmbH „intermedix“ und der Vertragsnehmer „Kunde“ genannt – kommen die Verträge zu den nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie den für die jeweilige Vertragsart geltenden Besonderen Vertragsbedingungen -zusammen Allgemeine Geschäftsbedingungen „AGB“- zustande.

I. Geltungsbereich der AGB

1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) maßgeblich. Dies gilt auch für künftige Vertragsbeziehungen, selbst, wenn die in der jeweils aktuellen Fassung bestehenden AGB dann nicht ausdrücklich vereinbart werden.

2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB sowie der Einbeziehung anderer AGB wird widersprochen. Diese gelten im Verhältnis zu intermedix nur, wenn intermedix ihnen ausdrücklich und für den Einzelfall schriftlich zugestimmt hat.

II. Angebote und Vertragsinhalt

1. Die Angebote von intermedix sind stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben usw. oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen usw. sind unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben jeglicher Art, die im Vorfeld zum Vertragsschluss von intermedix gemacht werden. Für deren Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

2. Maßgeblich für Leistungspflicht und -umfang von intermedix sind stets nur die jeweils konkret vertraglich vereinbarten Inhalte und Angaben. Etwaige Abweichungen hiervon sind hinzu-nehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

3. Der Inhalt der Leistungsverpflichtung der intermedix wird durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag definiert.

4. Die Parteien sind sich einig, dass eine rechtliche oder sonstige inhaltliche Prüfung der vom Kunden an intermedix überlassenen Grafiken, Texten oder sonstigen Inhalten nicht vorgenommen wird. Diese werden so wie vom Kunden übergeben eingepflegt.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

2. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Der Nachweis, dass uns ein Verzugsschaden in geringerer Höhe entstanden ist, obliegt dem Kunden.

3. Bei Zahlungsverzug hat intermedix auch ein Zurückbehaltungs- recht.

4. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist von intermedix anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

IV. Haftung

1. Für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der intermedix oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der intermedix, im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes sowie bei der Nichterfüllung gegebenenfalls übernommener Garantien, haftet die intermedix gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso haftet die intermedix für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der intermedix oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der intermedix beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Kardinalpflichten) ist die Haftung der intermedix auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflichten abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung der intermedix für leicht fahrlässige Verletzungen besteht nicht.

3. Eine Haftung der intermedix im Innenverhältnis zum Kunden hinsichtlich der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und der durch deren vertragsgemäßen Verwendung entstehenden Schäden besteht nicht. Der Kunde wird intermedix vollumfänglich freistellen, soweit intermedix aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte von Dritten in Anspruch genommen wird.

V. Kündigung und Stornierung von Verträgen

1. Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach den jeweiligen Vertragsinhalten und ergänzend den gesetzlichen Vorschriften.

2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung bleibt unberührt. intermedix steht ein außerordentliches Kündigungsrecht insbesondere zu, wenn ihre Leistungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Eine Verantwortung für die Änderung gesetzlicher Bestimmungen oder einschlägiger Rechtsprechung übernimmt intermedix nicht.

3. Storniert der Kunde die Durchführung von beauftragten Leistungen gegenüber intermedix, werden hierfür vorbehaltlich anders lautender Regelungen die nachfolgenden Stornogebühren auf Grundlage der mit dem Kunden vereinbarten Kosten erhoben:

a) Für Kommunikationsleistungen in der Arztsoftware gilt:

  • bis 15 Werktage vor Redaktionsschluss: 10% der Nettokosten
  • bis 5 Werktage vor Redaktionsschluss: 25% der Nettokosten
  • weniger als 5 Werktage vor Redaktionsschluss: 60% der Nettokosten
  • Nach Redaktionsschluss fallen 100% der Nettokosten an.

b) Für Kommunikationsleistungen in der Apotheke gilt:

  • bis drei Monate vor Startdatum: 25% der Nettokosten
  • bis zwei Monate vor Startdatum: 50% der Nettokosten
  • bis 14 Tage vor Startdatum: 75% der Nettokosten
  • Bei weniger als 14 Tage vor dem Startdatum fallen 100% der Nettokosten an.

4. Storniert der Kunde einen Auftrag zu WICOM Assist zu einem Zeitpunkt innerhalb von 4 Monaten vor dem vereinbarungsgemäßem Roll-Out Termin, hat der Kunde 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt eine Kündigung vorher, hat der Kunde 25% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. In jedem Falle sind jedoch die auftragsgemäßen Setup-Kosten zu zahlen, auch wenn diese 25% der vereinbarten Vergütung übersteigen.

5. Daneben ist intermedix im Falle einer Stornierung dazu berechtigt, dem Kunden bereits erbrachte Leistungen Dritter in Rechnung zu stellen. intermedix ist dazu verpflichtet, solche Leistungen in nachprüfbarer Form abzurechnen.

6. Der Redaktionsschluss und das Startdatum (Beginn des ersten Buchungszeitraums) werden im jeweils gültigen Angebot durch die intermedix an den Auftraggeber kommuniziert. Nach dem Redaktionsschluss oder dem Startdatum sind keine Änderungen an den vertragsgegenständlichen Leistungen mehr möglich. In Ausnahmefällen wird die intermedix versuchen, Änderungen durchführen zu lassen, ohne hierfür eine Zusage oder Garantie zu geben. In diesen Fällen können Zusatzkosten entstehen, die vom Umfang der Änderungen und/oder dem aktuellen Produktionsstand der regulären Quartalsupdates abhängig sind.

VI. Rechte an Grafikleistungen

1. Etwaige grafische Bearbeitungen der vom Kunden gelieferten Inhalte ("Grafikleistungen") werden von intermedix ausschließlich nach Beauftragung und lediglich zur Nutzung im Rahmen des zugrundeliegenden Auftrages erbracht. Die Rechte an den gelieferten Inhalten verbleiben insoweit beim ursprünglichen Rechteinhaber. Die Nutzungsrechte an der konkreten Grafikleistung gehen mit der finalen Freigabe an den Kunden über. Ausgenommen hiervon sind sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfe, Ideen, Textanordnung und -design, Konzeptionen, und an den Zwischenergebnissen, die nicht durch den Kunden freigegeben wurden.

2. intermedix bietet an, nach Beauftragung durch den Kunden, beim Anbieter Adobe Stock geeignetes Bildmaterial für den Auftrag zu lizensieren und die Kosten an den Kunden weiter zu berechnen. Sollten solche lizensierten Materialien verwendet werden, so überträgt intermedix die Lizenz unter den von Adobe gesetzten Nutzungsbedingungen an den Kunden. Die Nutzungsbedingungen von Adobe sind unter: https://wwwimages2.adobe.com/content/dam/cc/de/legal/servicetou/Stock-Additional-Terms-de_DE-20210129.pdf einsehbar oder werden dem Kunden auf Anfrage übermittelt.

VII. Dienstvertraglicher Leistungscharakter

1. intermedix schuldet im Rahmen seiner Leistungsverpflichtungen keinerlei Erfolg, sondern lediglich die jeweils individuell beauftragte Tätigkeit.

2. Ein Anspruch des Kunden auf Übergabe von Tätigkeits-nachweisen besteht nicht. Insbesondere gilt die Tatsache der vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Leistung mit unbeanstandeter Bezahlung der jeweiligen Rechnung als anerkannt.

VIII. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nicht- berechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

IX. Schlussbestimmungen

1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von intermedix auf Dritte übertragen. intermedix behält sich vor, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt der Geschäftssitz von intermedix als vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

5. Sofern und insoweit sich die Vertragserfüllung einer Partei aufgrund von nach Vertragsabschluss eintretenden Umständen höherer Gewalt verzögert, beschränkt oder unmöglich wird, liegt hierin keine Pflichtverletzung dieser Partei. Vielmehr ist sie insoweit von ihrer Verpflichtung zu dieser Leistung aus diesem Vertrag für Dauer und Umfang der Störung durch Umstände höherer Gewalt befreit. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt unter Hinzurechnung einer angemessenen Anlaufzeit.

Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Kriege, militärische Konflikte, terroristische Akte, jeweils von außen kommende auch mit vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vermeid- oder abwehrbare Hacker-, Virus- oder sonstige Cyber-Angriffe und Malware, Unruhen, Blockaden, Beschlagnahme, Enteignungen, Embargo, durch die verpflichtete Partei nicht schuldhaft herbeigeführte Streiks, weiterhin gelten als Umstände höherer Gewalt kardinale Rechtsänderungen, Maßnahmen der Regierung, Behördenentscheidungen, Epidemien, Pandemien, Sturm, Überschwemmungen, Brand und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von der verpflichteten Partei nicht zu vertretende Umstände.

Jede Partei hat die andere Partei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Entsprechend der vorbenannten Befreiung der jeweiligen Partei von ihren Verpflichtungen durch die höhere Gewalt entfällt die Gegenleistungspflicht der anderen Partei.

6. intermedix behält sich vor, diese AGB jederzeit (z.B. bei Veränderung der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten) unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Webseite https://www.intermedix-healthcare.com/deu_de/system/agb.html.

html sowie durch separaten Hinweis auf den Rechnungen oder sonstigen Mitteilungen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Ankündigung der Änderungen, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen.

7. intermedix ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise Dritte einzusetzen.

Stand: Oktober 2022